Der Bremer Senat hat auf seiner heutigen Sitzung (17.01.2012) eine gemeinsame Bundesratsinitiative mit den Ländern Hamburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen verabschiedet, mit dem Ziel, menschenverachtende Motive bei der Strafzumessung künftig zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck soll das Strafgesetzbuch (StGB) entsprechend verändert werden. Das Landeskabinett in Nordrhein-Westfahlen wird am heutigen Nachmittag über eine Mitantragstellung entscheiden.