Angesichts des rasanten technologischen Fortschritts, zunehmender Vernetzung und Globalisierung ist der grundrechtsorientierte Ansatz des europäischen Datenschutzrechts mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert. Das durch Artikel 8 der Europäischen Grundrechtecharta garantierte Grundrecht auf den Schutz personenbezogener Daten ist seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon unmittelbar anwendbares Recht. Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (Konferenz) begrüßt deshalb das von der Kommission verfolgte Ziel eines hohen gemeinsamen Datenschutzniveaus in der gesamten Europäischen Union.