Der für den Änderungsbereich zwischen der Bordeaux-Straße (beiderseits), westlich Olbersstraße, nördlich Eisenbahnstrecke Kirchweyhe-Sagehorn und östlich La-Rochelle-Straße rechtsverbindliche Bebauungsplan 1365 schränkt die Zulässigkeit von Logistikbetrieben ein. Zulässig sind nur solche Logistikbetriebe, die über Transportleistungen hinaus Produktion und Dienstleistungen für die Automobilindustrie umfassen. Aufgrund der anhaltend guten konjunkturellen Situation im Automobilsektor besteht derzeit an der Hansalinie seitens der Zuliefer- und Logistikbetriebe für die Daimler AG eine erhebliche Nachfrage nach größeren zusammenhängenden Flächen. Dies setzt die Änderung des Bebauungsplanes 1365 voraus.