Die Stadtbürgerschaft bittet den Senat, 1.Zebrastreifen als wichtiges Instrument zur Querungshilfe für Fußgängerinnen und Fußgänger verstärkt und standortgerecht zu verwenden, 2.Unter Einbeziehung der Beiräte zu prüfen, wo und in welchem Umfang zusätzliche Zebrastreifen eingerichtet werden sollten, 3.Zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen vorhandene Fußgängerampeln in Einzelfällen und in Absprache mit den Beiräten durch Zebrastreifen ersetzt werden können, 4.Zu überprüfen, ob Zebrastreifen weniger Sicherheit bieten als Fußgängerampeln und 5.Der städtischen Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie bis zum Ende des Jahres 2012 darüber Bericht zu erstatten, und darin auch mögliche finanzielle Auswirken darzustellen.