Senat und Bürgerschaft des Landes Bremen haben sich mit dem Beschluss des Klimaschutz- und Energieprogramms 2020 auch dafür ausgesprochen, Unternehmen in Bremen und Bremerhaven durch eine am Klimaschutz orientierte Förderung bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz zu unterstützen. Die zeitliche Geltung der REN-Richtlinie soll vor diesem Hintergrund bis zum 31.12. 2020 verlängert werden. In der Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie am 08. März 2012 hat die Abgeordnete Frau Dr. Schierenbeck (Bündnis 90/Die Grünen) nach den auf der Grundlage der REN-Richtlinie geförderten Projekten, den spezifischen Förderkosten und den Umweltauswirkungen gefragt.