Der für den Änderungsbereich beiderseits der Bordeaux-Straße, westlich Olbersstraße, nördlich Eisenbahnstrecke Kirchweyhe -Sagehorn und östlich La-Rochelle-Straße rechtsverbindliche Bebauungsplan 1365 schränkt die Zulässigkeit von Logistikbetrieben ein. Aufgrund der anhaltend guten konjunkturellen Situation im Automobilsektor besteht derzeit an der Hansalinie seitens der Zuliefer- und Logistikbetriebe für die Daimler AG eine erhebliche Nachfrage nach größeren zusammenhängenden Flächen für die Automobilbranche. Dies setzt die Änderung des Bebauungsplanes 1365 voraus.