Nach der derzeit gängigen Genehmigungspraxis im Lande Bremen dürfen Großraum- und Schwertransporte bislang an nur vier Nächten pro Woche, d.h. von Montagabend bis Freitagmorgen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr durchgeführt werden. Für die Nächte von Freitag auf Samstag und von Sonntag auf Montag gilt ein generelles Wochenendfahrverbot. Nur bei nachgewiesener Eilbedürftigkeit wird von dieser Fahrzeitbeschränkung im Einzelfall abgewichen. Im Vergleich zu den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hamburg sind bei einer strikten Handhabung des Wochenendfahrverbots Wettbewerbsnachteile des Hafen und Logistikstandortes Bremen zu befürchten.