Die Hanseatische Grundbesitz GmbH aus Bremen ist Eigentümerin des Grundstückes an der Borchshöher Straße 134 -138 und möchte auf dem unbebauten Grundstück als Vorhabenträgerin einen Lebensmittelmarkt errichten. Das Grundstück ist bislang im Bebauungsplan 1210 als reines Wohngebiet festgesetzt. Vorgesehen ist die Entwicklung eines Lebensmittelmarktes für die Nahversorgung mit 799 m² Verkaufsfläche. Das Vorhaben ist mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes 1210 sind nicht vereinbar.