Innerhalb der ca. 1,5 km langen Ausdehnung des Vegesacker Einzelhandelszentrums kommt es wiederholt zu zeitweiligen Leerständen und Änderungen der Geschäftsstrukturen. Diese Entwicklungen führten in der Vergangenheit bereits zu einem ungesteuerten Zuzug von Spielhallen und darüber hinaus aktuell zu weiteren Ansiedlungsanfragen für zusätzliche Standorte im Geschäftszentrum. Das seit 17.Mai 2011 gültige Bremische Spielhallengesetz entfaltet für das Vegesacker Zentrum mit seinen umfangreichen Kerngebietsflächen keine ausreichende Steuerungswirkung.