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Umgangsrecht eines in sein Heimatland abgeschobenen Elternteils
Kurzbeschreibung
Der Umgangsantrag eines in sein Heimland abgeschobenen Elternteils kann nicht schon deshalb zurückgewiesen werden, weil sich nicht absehen lässt, ob der Umgang begehrende Elternteil in der Lage sein wird, Umgangstermine mit seinem Kind wahrzunehmen.
Ressort
Die Senatorin für Justiz und Verfassung
Verantwortliche Stelle
Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen