Die Verbraucherschutzminister der Länder wollen Ergebnisse amtlicher Kontrollen in Lebensmittelbetrieben im Interesse der Verbraucher transparent machen. Darauf einigten sich die Verbraucherschutzminister bereits in ihrer Sonderkonferenz am 19. Mai 2011 in Bremen. Die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz hatte zuvor ein Modell erarbeitet, das bundeseinheitlich angewendet werden soll.