Verordnung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts für Verfahren über Unterbringungsmaßnahmen nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten vom 21. Januar 1992
Verordnung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts für Verfahren über Unterbringungsmaßnahmen nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten