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  • Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Art. 91c GG (IT-Staatsvertrag) vom 30. Oktober 2009

Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Art. 91c GG (IT-Staatsvertrag)

IT-Staatsvertrag

Fundstelle
Brem.GBl. 2010, 13, 339
Gliederungsnummer:
206-l-1
Abkürzung:
Art91cGGAVtr BR
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