Verwaltungsanweisung "Leistungsberechtigung von Asylsuchenden und Geduldeten nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG), die eine dem Grunde nach förderungsfähige Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder §§ 51, 57 und 5
Verwaltungsanweisung "Leistungsberechtigung von Asylsuchenden und Geduldeten nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG), die eine dem Grunde nach förderungsfähige Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder §§ 51, 57 und 5