Das Paket Bildung und Teilhabe umfasst folgende Leistungen: Aufwendungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, Aufwendungen für Ausflüge und mehrtägige Ausfahrten der Kindertageseinrichtungen (Kita/ Hort), Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird, einen Bedarf zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Höhe von 10 EUR monatlich (z.B. Mitgliedsbeiträge in Vereinen oder Unterricht in künstlerischen Fächern wie beispielsweise Musikunterricht). Die Leistungen werden bis auf die Geldleistung für den Schulbedarf nach § 28 Abs. 3 SGB II nur auf Antrag gewährt. Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.