Die Berichte für den Senat und die Haushalts- und Finanzausschüsse sollen die Gremien in die Lage versetzen, die Controllingfunktion wahrzunehmen und frühzeitig Steuerungsmaßnahmen zu beschließen. Die Berichte enthalten neben den Darstellungen der Produktpläne und Produktbereiche zur Zielerreichung auch Empfehlungen des Senators für Finanzen zur Sicherstellung der Finanz-, Personal- und Leistungsziele sowie Querschnittsbetrachtungen (z.B. zur Entwicklung von Rücklagen).