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Wissenschaft soll Bremen auf dem Weg zur Klimaneutralität unterstützen
Senat beschließt Regeln für Arbeit des Sachverständigenrates
Kurzbeschreibung
Das Land Bremen soll bis zum Jahr 2038 klimaneutral sein. Das bedeutet, dass dann kein CO2 mehr ausgestoßen werden darf. So ist es im Bremischen Klimaschutz- und Energiegesetz (BremKEG) festgeschrieben.
Verantwortliche Stelle
Senatspressestelle