Nach der Überziehung des Halbjahresbudgets im Sommer, gegen die vor Beginn des laufenden Schuljahres Sofortmaßnahmen ergriffen werden mussten, legt die Bildungsbehörde jetzt langfristige Regelungen vor, die für die Schulen tragfähig sind und Planungssicherheit ermöglichen. Die Zuweisungspraxis für die Gymnasiale Oberstufe wird neu geregelt.