|
|
Kostenverordnung Bau; Preisindexzahl
Gemäß der Kostenverordnung Bau (BauKostV) vom 3. September 2002 (Brem.GBl. S. 463 – 203-c-7), zuletzt Anlage 2 neu gefasst durch Bekanntmachung vom 09. August 2022 (Brem.ABl. S. 730), wird nachstehend die folgende Preisindexzahl bekannt gemacht:
Preisindexzahl - Baukostenwert
(§ 2 Absatz 1 BauKostV)
Die Preisindexzahl, mit der nach § 2 Absatz 1 der BauKostV die Baukostenwerte der Anlage 2 der BauKostV ab dem 1. Oktober 2024 zu vervielfältigen sind, beträgt 160,2.
Fortgeschrieben ergeben sich damit die nachstehend bekannt gegebenen Baukostenwerte je Kubikmeter und Gebäudeart, die für die Berechnung der Gebühren nach Maßgabe der BauKostV zugrunde zu legen sind.
Bremen, den 30. September 2024
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung